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Rasse Standard: Dobermann
FCI – Standard Nr. 143
DOBERMANN
URSPRUNG: Deutschland
DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN OFFIZIELLEN STANDARDS: 13.11.2015
VERWENDUNG: Begleit-, Schutz- und Gebrauchshund.
KLASSIFIKATION FCI: Gruppe 2 : Pinscher und Schnauzer, Molosser und Schweizer Sennenhunde Sektion 1 : Pinscher und Schnauzer Mit Arbeitsprüfung.
KURZER GESCHICHTLICHER ABRISS HUNDERASSE Dobermann: Die Dobermannrasse führt als einzige deutsche Rasse den Namen ihres ersten bekannten Züchters Friedrich Louis Dobermann (2.1.1834 – 9.6.1894). Nach der Überlieferung war er Steuereintreiber, Abdeckereiverwalter und nebenbei städtischer Hundefänger, mit dem gesetzlichen Recht alle freiumherlaufenden Hunde einzufangen. Zur Zucht paarte er aus diesem Reservoir besonders scharfe Hunde. Die bedeutendste Rolle bei der Bildung der Dobermannrasse spielten sicherlich die sogenannten „Fleischerhunde“ die unter den damaligen Verhältnissen schon als eine relativ durchgezüchtete „Rasse“ angesehen werden konnten. Diese Hunde waren eine Art Vorläufer der heutigen Rottweiler vermischt mit einer Art Schäferhund, der in Thüringen in schwarz mit rostroten Abzeichen vorhanden war. Mit der hier aufgezählten Mischung von Hunden hat Dobermann in den 70er Jahren des 19. Jahrhunderts gezüchtet. Er erhielt dadurch „seine Rasse“, d.h. Gebrauchshunde, die nicht allein wachsam sondern auch „mannfeste Hof- und Haushunde“ waren. Sie wurden viel als Hüte- und Polizeihunde eingesetzt. Die zahlreiche Verwendung im Polizeidienst führte damals zu dem Beinamen „Gendarmenhunde“. Bei der Jagd wurden sie überwiegend zur Bekämpfung des Raubwildes benutzt. Unter den hier geschilderten Voraussetzungen war es fast zwangsläufig, dass der Dobermann schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts als Polizeihund offiziell anerkannt wurde. Die Dobermannzucht erstrebt einen mittelgroßen, kräftigen und muskulös gebauten Hund, der trotz aller Substanz in der Linienführung des Körpers Eleganz und Adel erkennen lässt. Er soll sich als Begleit-, Schutz- und Gebrauchshund sowie als Familienhund in besonderem Maße eignen.
ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD HUNDERASSE Dobermann: Der Dobermann ist mittelgroß, kräftig und muskulös gebaut. Durch die elegante Linienführung seines Körpers, die stolze Haltung, das temperamentvolle Wesen und den Ausdruck von Entschlossenheit, entspricht er dem Idealbild eines Hundes.
WICHTIGE PROPORTIONEN HUNDERASSE DOBERMANN: Das Gebäude des Dobermanns erscheint fast quadratisch, dies gilt besonders für die Rüden. Die Rumpflänge (Brustbein bis Sitzbeinhöcker) soll die Widerristhöhe bei Rüden um nicht mehr als 5% und bei den Hündinnen um nicht mehr als 10% überschreiten.
VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN) Hunderasse Dobermann: Die Grundstimmung des Dobermanns ist freundlich friedlich, in der Familie sehr anhänglich. Gefordert werden ein mittleres Temperament und eine mittlere Schärfe. Weiterhin wird eine mittlere Reizschwelle gefordert. Bei einer guten Führigkeit und Arbeitsfreude des Dobermanns ist auf Leistungsfähigkeit, Mut und Härte zu achten. Bei angepasster Aufmerksamkeit gegenüber der Umwelt ist auf Selbstsicherheit und Unerschrockenheit besonders Wert zu legen.
HAARKLEID
Haar Hunderasse Dobermann: Das Haar ist kurz, hart und dicht. Es liegt fest und glatt an und ist gleichmäßig über die ganze Oberfläche verteilt. Unterwolle ist nicht statthaft.
Farbe: Der Dobermann wird in zwei Farbvarietäten gezüchtet: Schwarz oder Braun mit rostrotem, scharf abgegrenztem und sauberem Brand. Der Brand befindet sich am Fang, als Fleck auf den Backen und oberhalb der Augenbrauenbögen, an der Kehle, zwei Flecken auf der Brust, an den Mittelfüßen und Pfoten, an den Innenseiten der Hinterschenkel, am After und Sitzbeinhöcker.
GRÖSSE UND GEWICHT HUNDERASSE DOBERMANN : Widerristhöhe : Rüden : 68 – 72 cm. Hündinnen: 63 – 68 cm. Jeweils Mittelgröße erwünscht. Gewicht : Rüden : ca. 40 – 45 kg. Hündinnen: ca. 32 – 35 kg.